Newmedia Village Webdesign
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
NewMedia-Village, nachfolgend NMV genannt, erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Von diesen AGBs abweichende AGB des Auftraggebers, im folgenden AG genannt, erkennt NMV nur an, wenn diesen ausdrücklich schriftlich von NMV zugestimmt wurde.
2. Vertragsschluss und Vertragsbeendigung, Widerruf und Rücktritt
NMV ist berechtigt, den Antrag des AG auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach mündlicher, telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung auch per E-Mail durch den AG anzunehmen.
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des AG-Antrags durch NMV oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der AG und NMV das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen.
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem AG eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf automatisch auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist nach Ablauf unter Berücksichtigung der im vorherigen Abschnit geregelten Frist möglich.
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für NMV insbesondere dann vor, wenn der AG mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien, bzw. diese AGBs verstößt.
Im Falle einer von NMV ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist NMV berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der AG bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der AG nicht nachweist, dass NMV überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger als dieser Betrag ist.
Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform.
3. Zahlung
Unseren Angeboten liegt grundsätzlich ein durchschnittlicher Aufwand zu Grunde. Sollten durch den AG ungewöhnliche Abweichungen vom durchschnittlichen Aufwand entstehen, ist NMV berechtigt den Zusatzaufwand gesondert zu berechnen.
Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin (auch aus Umständen, die der AG nicht zu vertreten hat) nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von NMV entweder mit Nutzung durch den Kunden oder 2 Wochen nach dem verlangten Abnahmetermin als abgenommen.
NMV ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des AG. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der AG der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
Alle Preise sind Festpreise. Im Verzugsfall berechnet NMV Zinsen in Höhe von mindestens fünfzehn Prozent jährlich. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die Mahngebühr beträgt immer mindestens 10 Euro.
NMV behält sich vor, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Bei Zahlungsverzug ist NMV berechtigt die Leistungen ohne vorherige Ankündigung einzustellen.
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von NMV. Kommt der AG mit der Zahlung in Verzug, kann NMV, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn dies dem AG angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.
Kommt der AG bei Webdesign Leistungen mit den Zahlungen in Verzug, ist NMV berechtigt, die Internet Präsenz vom Server, auch vom Server des AG, zu löschen, wenn dies dem AG angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.
Die Rechte an der Programmierung einer Website, dem Layout, wesentlichen Bestandteilen des Layouts und den durch NMV gelieferten Inhalten wie z.B. Bildern, Texten und Videos gehen grundsätzlich erst nach der kompletten Bezahlung auf den AG über. Wurde die Bezahlung innerhalb eines Wartungsvertrages vereinbart gehen die Rechte erst nach Ablauf des Vertrages und der vollständigen Bezahlung aller monatlichen Raten auf den AG über.
Bei Consultingleistungen erfolgt die Abrechnung nach Tagessätzen. Vorbereitungsaufwände werden voll, Reisekosten nach Beleg abgerechnet.
NMV ist berechtigt für abgeschlossene Projektabschnitte Teilrechnungen zu stellen. Rechnungsmonierungen müssen grundsätzlich bis spätestens 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen.
4. Haftung
Für Schäden haftet NMV nur dann, wenn NMV oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz NMV oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von NMV auf solche typische Schäden begrenzt, die für NMV zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.
Die Haftung bei allen Leistungen, insbesondere auch Beratungsleistungen ist begrenzt auf die Höhe des Honoraranspruchs. Jede weitere Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Internet-Seiten
Alle durch NMV programmierten Websites werden für den Microsoft Internet Explorer 6.0 oder höher optimiert erstellt. Das fehlerfreie Funktionieren auf anderen Browsern kann nur gegen Mehrpreis garantiert werden.
Der AG ist für alle Inhalte der durch NMV in seinem Auftrag erstellten Seiten verantwortlich. Der AG ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der AG wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt NMV von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
NMV ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des AG im Rahmen der Möglichkeiten auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche unzulässig sind, ist NMV berechtigt, die Leistungen einzustellen. NMV wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
6. Pflichten des AG
Der AG sichert zu, dass die NMV mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, NMV jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfragen NMV binnen 7 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere: Name und postalische Anschrift des AG, Rechtsform des Unternehmens, Ust. Identnummer, Handelsregisternummer, Vertretungsberechtigter des Unternehmens, Telefonnummer und Telefaxnummer sowie alle weiteren Daten die zur Erstellung eines Impressums notwendig sind.
Wird die Website nicht über NMV gehostet, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Server den notwendigen Leistungsumfang zur Verfügung stellt. NMV haftet grundsätzlich nicht für den vollen Leistungsumfang, sollte die Website durch den AG gehostet werden. Dies gilt insbesondere, für dynamische Inhalte, die eine Datenbank oder die Ausführbarkeit von PHP oder Scripts erfordern.
Der AG verpflichtet sich zur rechtzeitigen Anlieferung des vereinbarten Ausgangsmaterials, wie z. B. Texte und Bilder. Erfolgt die Anlieferung nicht im vereinbarten Zeitrahmen ist NMV berechtigt, das Projekt bis zu 3 Monate zu verschieben ohne dass der AG daraus ein Kündigungsrecht ableiten kann.
7. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist..